Der Elternbeirat einer Kindertagesstätte (oft Elternrat, Elternausschuss oder Beirat genannt) ist ein pflichtiges, ehrenamtliches Gremium.
Er wird meist jährlich in der ersten Elternversammlung gewählt und trifft sich mehrmals im Jahr.
Der Beirat fördert die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kita-Team und Träger.
Aufgaben und Möglichkeiten:
INFORMIEREN UND UNTERSTÜTZEN ♦ VERMITTELN ♦ MOTIVIEREN
Einblicke in den Kita-Alltag von Kindern und Erziehern
Gespräche mit Eltern, Erziehern und Trägern (z. B. Kirchengemeinde, Stadt Lingen, …)
Elternbeteiligung/Unterstützung bei Festen und Aktionen (z. B. Obst-/Gemüse schneiden/Buffet, Karneval, Sommerfest, Schultüten-/Laternebasteln, …)
Weitergabe von Informationen (z. B. Veranstaltungen, …)
Organisation und Durchführung von Kleider-/Spielzeugbörsen, Flohmärkten
Verbesserungsvorschläge
Mitbestimmung
Elterntreffpunkte
Essensangebot sowie -kosten
Weitergabe von kritischen Themen
Laut § 16 NKiTaG – Elternvertretung und Beirat:
(s. NKiTaG)
Gruppensprecher/in und Elternrat
Die Erziehungsberechtigten der Kinder einer Kernzeitgruppe wählen aus ihrer Mitte eine Gruppensprecherin oder einen Gruppensprecher sowie deren oder dessen Vertretung.
Das Wahlverfahren regelt der Beirat (s. unten).
Die Gruppensprecherinnen und Gruppensprecher einer Kindertagesstätte bilden den Elternrat.
Die erste Wahl in einer Kindertagesstätte veranstaltet der Träger.
Beirat der Kindertagesstätte
Den Beirat der Kindertagesstätte bilden:
Die Gruppensprecherinnen und Gruppensprecher,
die Vertreterinnen und Vertreter der Leitung der Kindertagesstätte,
die Vertreterinnen und Vertreter der Kräfte, die die Kinder fördern,
die Vertreterinnen und Vertreter des Trägers.
