Landeselternvertretung KiTa in Niedersachsen
In Niedersachsen gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Elternvertretung auf Landesebene (anders als später in den Schulen),
d.h. die Elternvertretung muss ehrenamtlich organisiert werden und es gibt keine Geschäftsstelle.
Es gab häufig Gespräche mit der/Forderungen an die Landesregierung, eine Geschäftsstelle einzurichten und zu finanzieren,
damit eine niedersächsische Elternarbeit auch im Kitabereich kontinuierlich möglich ist,
aber leider wird dies nach wie vor nicht unterstützt.
Seit Ende der 1990er gibt es dennoch eine Landeselternvertretung, die wechselnd stärker oder weniger stark engagiert ist …
meistens mit emsländischer Beteiligung.
Auf Grund der letzten Abweisung Anfang 2024, ist die damalige, über viele Jahre sehr engagierte Landeselternvertretung Kita-LEV e.V. geschlossen zurückgetreten.
Z. Zt. (2026) gibt es die „LiKE – Landesinitiative der Kindertageseinrichtungen Eltern“ – WhatsApp-Gruppe
Laut § 16 NKiTaG – Elternvertretung und Beirat:
(s. NKiTaG)
Die Kreiselternräte und die Stadtelternräte kreisfreier Städte können einen Landeselternrat für Kindertagesstätten bilden,
wenn sich die Kreiselternräte und die Stadtelternräte kreisfreier Städte aus mindestens der Hälfte der Landkreise oder kreisfreien Städte beteiligen.
Dem Landeselternrat soll vor wichtigen, die Kindertagesstätten betreffenden Entscheidungen von dem für Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder zuständigen Ministerium (Fachministerium) rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Erläuterung:
